Heimatstube

 

Schon im März 1998, vor Gründung des Heimatbund Hörste-Garfeln e.V. wurde über die Erstellung von unabhängigen Räumlichkeiten für das Vereinsleben in unseren Ortsteilen nachgedacht. Die einzige Möglichkeit, ein öffentliches Gebäude für diesen Zweck zu nutzen, war die freigewordene Wohnung im Feuerwehrgerätehaus. Nach ersten Anfragen an die Stadt Lippstadt wurde im Mai 1998 vom Liegenschaftsamt sowie der Feuerwehr Lippstadt Zustimmung signalisiert.

Nun ging es daran, die Kosten und Möglichkeiten zu ermitteln und die Finanzierung zu planen. Heinz Kückmann und Dietrich Schwier ermittelten den Eigenleistungsumfang und Finanzierungsbedarf und erstellten die notwendigen Bauunterlagen, Zeichnungen und Anträge.

Schließlich konnte mit den umfangreichen Umbauarbeiten begonnen werden, die sich über das gesamte Jahr 1999 hinzogen. Nach ca. 1700 Arbeitsstunden war es dann am 30 Januar 2000 soweit, die Heimatstube konnte eingeweiht werden.

 

 

 

NUTZUNG

 

Die Heimatstube kann von allen Bürgern, Vereinen und Gruppen aus Hörste, Garfeln und Öchtringhausen genutzt werden.

Die Hauptnutzung obliegt den angeschlossenen Vereinen des Heimatbund Hörste Garfeln e.V.

Für Terminabsprachen zur Nutzung der Heimatstube wenden Sie sich bitte an

 

 

Dieter Heinrichsmeier 

Tel: 02948 9406009

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

 

§1 Private Veranstaltungen, Feiern und ähnliches ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes des Heimatbundes Hörste Garfeln e.V. durchzuführen. Die Hausordnung ist zu unterschreiben. Nach allen Veranstaltungen ist die Heimatstube Besenrein zu hinterlassen. Einkünfte aus Vermietung werden dem Heimatbund treuhänderisch zur Finanzierung der Heimatstube und der Organisation der Pflege überlassen.

 

§2 Verantwortlich und Weisungsberechtigt für die Belange der Heimatstube ist nur der Vorstand des Heimatbund Hörste-Garfeln e.V.

 

§3 Die allgemeine Nutzung der Heimatstube muss stets so erfolgen, dass weder Schaden noch unnötiger Verschleiß an den Einrichtungen entsteht.

 

§4 Parken auf dem Gelände der Feuerwehr ist nicht gestattet! Die Veranstalter haben dafür Sorge zu Tragen, dass keine Fahrzeuge vor dem Feuerwehrgerätehaus stehen. Parkplätze stehen auf dem Parkplatz der Volksbank zur Verfügung.

 

§5 Die Nutzung der Räume steht allen Vereinen und Gruppen in Horste, Garfeln, und Öchtringhausen gegen Zahlung der Nutzungsgebühr frei.

 

§6 Zur Nutzung der Räumlichkeiten ist von den Vereinen ein Verantwortlicher zu benennen. (Schlüsselverantwortlichkeit) Die Verantwortlichkeiten sind ohne Kenntnisnahme des Heimatbundvorstand nicht übertragbar.

 

§7 Vermietung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Heimatbundvorstand möglich.

 

§8 Für die Nutzung der Heimatstube ist der Belegungsplan maßgebend. Er regelt die Vermietung im Einzelnen.

 

§9 Die Räume sind Besenrein und aufgeräumt bis Mittag des Folgetages wieder herzurichten.

 

§10 Die Küche und Theke sind aufgeräumt bis Mittag des Folgetages herzurichten.

 

§11 Geschirr und Besteck sowie Gläser und Flaschen sind ordnungsgemäß zu säubern oder zu entsorgen.

 

§12 Unsauberkeiten oder Beschädigungen in/an Toiletten, Küche, Räumlichkeiten, Mobiliar sind mit Unterschrift und Datum vom Nachnutzer zu dokumentieren. (Nutzungsbuch!)

 

§13 Zerstörte Gegenstände und Einrichtungen sind zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.

 

§14 Zigarettenkippen und andere gefährliche Güter sind nur in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

 

§15 Die Lautstärke muss um 22°°Uhr in/während sowie beim Verlassen der Gebäude auf Zimmerlautstärke reduziert sein.

 

§16 Die Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet.

 

§17 Mit Heizung und Licht, sowie mit Wasser ist sparsam umzugehen.

 

§18 Es darf kein Einwegbesteck/Geschirr benutzt werden.

 

§19 Nach Ende der Veranstaltungen hat sich der Schlüsselinhaber/Veranstalter/Verantwortliche davon zu überzeugen, dass das Licht abgeschaltet ist, keine brennenden Gegenstände vorhanden sind oder falsch entsorgt wurden, dass Heizung und Wasser abgestellt sind und die Fenster geschlossen wurden.

 

§20 Die Heimatstube muss verschlossen verlassen werden.

 

§21 Es gilt das Jugendschutzgesetz!

 

§22 Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Vorstand des Heimatbund den Ausschluss der Person von der Nutzung der Heimatstube vor.

 

Beschluss vom 15.12.99

Der Vorstand des Heimatbund Horste Garfeln e.V.